AGB

zum Veranstaltungsvertrag insofern er Vereinbart wurde.

Anzahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anzahlung i.h. von 200€ pro gebuchter Veranstaltung für den Veranstalter fällig. Diese Anzahlung ist sofort fällig, sobald die Auftragsbestätigung erstellt und dem Veranstalter zur Verfügung gestellt wurde.

Restsumme

Die Restsumme muss 5 Tage vor der Veranstaltung per Banküberweisung beglichen werden. Andernfalls kann die Veranstaltung vom DJ storniert werden. Etwaige Anzahlung werden in diesem Fall als Stornogebür verwendet.

Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden  Stornierungsbedingungen möglich:

Bis 6 Monaten vor Veranstaltung wird die Anzahlung als Stornogebühr berechnet. 

Ab 4 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des  Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet. 

Ab 2 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des  Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet. 

Ab 1 Monat vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% des  Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet. Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an  einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. 

Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder  Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um  dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen.  Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den  Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest. 3. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder  vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.  Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer  Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht  werden, haftet der Auftraggeber.  

Sonstiges

Alkoholfreie Getränke und die anlassübliche Verpflegung sind bei einer längeren Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.

Parkplatz

Zufahrt Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort  zu sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter/Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die  GEMA-Gebühr.

Arbeitsplatz

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz (mind. 1,5 x 3 m) zur Verfügung gestellt wird, um sein  Equipment aufzustellen.  

Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicjherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten (Schuko-Steckdose 230 V).  

Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt  sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen  Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig. Änderungen

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform.